AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der Firma MECON GmbH - nachfolgend „MECON“ und/oder „wir“, „uns“ - Röntgenstraße 105, 50169 Kerpen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Dirk Hamböcker, Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 52534, USt-ID-Nr.: DE 813470098.

 

1. Anwendungsbereich

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen (§14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ genannt). Abweichend hiervon gelten unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen, falls der dortige Anwendungsbereich eröffnet ist.

1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte gleicher Art auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäfts-, Einkaufs-, Liefer- oder sonstigen Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Derartige Bedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1. Angaben zu unseren Produkten, Leistungen, Lieferfristen und Preisen im Internet, in Anzeigen, Prospekten und sonstigen Kommunikationsmitteln sind freibleibend und dienen nur der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Etwas anderes gilt nur, sofern ausdrücklich ein verbindliches Angebot erfolgt.

2.2. Bei unseren verbindlichen Angeboten behalten wir uns vor, Änderungen in der Konstruktion, Form, Gewicht, Maß, Ausführung und Farbe unserer Produkte vorzunehmen, soweit dies behördlich / gerichtlich angeordnet wird oder aufgrund geänderter Rechtslage zwingend erforderlich ist und solange die Änderungen nicht Funktion und Einsatzmöglichkeit unserer Produkte verändern und sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung für den Kunden zumutbar sind.

2.3. Unsere Angebote sind, soweit dort nicht anders angegeben, innerhalb von drei Monaten ab Angebotsdatum anzunehmen. Annahmen, die nach Ablauf der Annahmezeit bei uns eingehen, können von uns als neue Bestellung angenommen werden.

2.4. Der Kunde ist 10 Werktage ab Eingang seiner Bestellung bei uns, längstens aber 13 Werktage ab Absendung seiner Bestellung an uns, an seine Bestellung gebunden.

2.5. Bestellungen des Kunden werden von uns durch Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform angenommen. Art und Umfang der Lieferung bestimmt sich dann allein durch den Inhalt der Auftragsbestätigung. Mündliche Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Text- oder Schriftform. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt dies - vorbehaltlich der Regelungen zu dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben - als neues Angebot, welches der Kunde auch durch die vorbehaltlose Entgegennahme unserer Leistung/Lieferung annehmen kann.

2.6. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung des Kunden liegende Vertragsangebot innerhalb der vorbenannten Annahmefristen anzunehmen. Weist der Kunde eine nach Ablauf der genannten Frist erfolgte Bestätigung, Lieferung oder Ausführung der Leistung nicht unverzüglich schriftlich zurück, so ist der Vertrag gleichwohl zustande gekommen.

 

3. Preise

3.1. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die von uns angegebenen Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Nettopreis) ab Werk, ohne Kosten für Verpackung, Versand, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und Versicherungen, diese werden ggfs. gesondert ausgewiesen.

3.2. Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefer-/Leistungsdatum mehr als sechs Monate, können wir eine Anpassung der Preise vornehmen, sofern sich die Produktionskosten zwischen diesen Zeitpunkten aus Gründen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen und unter Berücksichtigung etwaiger Kostenreduzierungen insgesamt erhöht haben. Übersteigt der aktuelle Preis den zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat einen Anspruch auf Darlegung der prozentualen Steigerungen und Verringerungen der einzelnen Segmente der Produktionskosten und Darlegung der Gründe. Dieses Auskunftsrecht ist spätestens innerhalb von 3 Wochen nach der Preiserhöhung geltend zu machen.

3.3. Bei Bestellungen über Ersatz- bzw. Einzelteile gilt ein Mindestbestellwert von netto 75,- €.

 

4. Lieferfristen

4.1. Es gelten die mitgeteilten Lieferfristen unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen.

4.2. Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen beginnt die Lieferfrist mit dem Tag nach Vertragsschluss, wobei für den Fall, dass die letzte Vertragserklärung durch den Kunden erfolgte, der Tag dessen Erklärung bzw. bei Übersendung der Annahmeerklärung, der Tag nach Absendung der Erklärung maßgeblich ist.

4.3. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten im Sinne eines kongruenten Deckungsgeschäftes ab und verzögert sich diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so führt dies zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit, scheitert die Selbstbelieferung in einem solchen Fall, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

4.4. Gleiches gilt, wenn auf Grund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen: Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind.

4.5. Der Kunde wird in den Fällen der Ziffern 4.2 und 4.3 unverzüglich über die verzögerte / fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Der Kunde kann in diesem Fall nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche wegen Verzugs der Lieferung sind dann ausgeschlossen.

4.6. In keinem Falle kommen wir in Verzug, solange der Kunde seinerseits mit der Erfüllung einer seiner Verpflichtungen aus einem mit uns bestehenden Vertragsverhältnis in Verzug ist oder notwendige Mitwirkungshandlungen nicht erbringt. Lieferfristen beginnen insbesondere erst dann zu laufen, wenn alle für die Ausführung des Auftrages vereinbarten Beistellungen wie z.B. Unterlagen, Werkzeuge, etc. durch den Kunden erbracht worden sind.

4.7. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse oder bei vereinbarten Anzahlungen am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.

4.8. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

4.9. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden bei Lieferverzug bemessen sich nach Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

5. Lieferung / Gefahrübergang

5.1. Die Lieferung erfolgt ab unserem Geschäftssitz. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung bis zur ersten Haustür.

5.2. Die Versendung unserer Produkte erfolgt hinsichtlich der Transportart nach unserem Ermessen, es sei denn, eine bestimmte Transportart wurde vereinbart.

5.3. Bei Vereinbarung einer Übergabe der Ware an den Kunden an unserem Geschäftssitz hat der Kunde die Pflicht, den Vertragsgegenstand innerhalb von 5 Werktagen nach Ablauf einer vereinbarten Bereitstellungsfrist und Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung innerhalb dieser Frist nicht nach, setzen wir eine Nachfrist von weiteren 10 Werktagen. Sollte eine Abholung durch den Kunden auch nach Ablauf dieser Frist nicht erfolgen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Eine Pflicht zur Nachfristsetzung entfällt, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert.

5.4. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug oder wird der Vertragsgegenstand an einen Beauftragten des Kunden, an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer zwecks Versendung übergeben, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bezüglich des Vertragsgegenstandes auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über.

 

6. Zahlungsbestimmungen

6.1. Wir akzeptieren die im Angebot / Auftragsbestätigung genannten Zahlungsmethoden. Soweit dort keine Angabe erfolgt, akzeptieren wir Überweisungen auf unser Geschäftskonto sowie Barzahlungen.

6.2. Vereinbarte Vorauszahlungen sind zu beachten, ansonsten erfolgt die Lieferung auf Rechnung.

6.3. Soweit sich aus dem Angebot / der Auftragsbestätigung keine abweichenden Zahlungsziele ergeben, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gewähren wir keine Skonti oder sonstige Nachlässe.

6.4. Bei Aufträgen über 25.000,- € netto sind wir berechtigt Anzahlungen zu verlangen. Vorschussrechnungen in Höhe von jeweils einem Drittel der Auftragssumme können dann bei Auftragsbestätigung und bei Mitteilung der Versandbereitschaft gestellt werden. Es gelten insoweit die Regelungen aus Ziffer 4.5.

6.5. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, nach besonderer Vereinbarung und ohne Gewährung von Skonto angenommen. Dies führt nicht zur Gewährung einer Stundung. Dadurch entstehende Einziehungs- und Diskontspesen hat der Kunde zusätzlich zu tragen.

6.6. Bei Zahlungsverzug des Kunden steht uns gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz zu. Die Höhe des Schadensersatzes wird pauschal mit 15 % des Nettoauftragspreises, vereinbart. Uns bleibt die Geltendmachung eines im Einzelfall höheren Schadens vorbehalten, dem Kunden der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dass er wesentlich niedriger ist, als die Pauschale.

6.7. Die zusätzlichen Rechte aus einem vereinbarten Eigentumsvorbehalt bleiben unberührt.

6.8. Gerät der Kunde nach einer Vereinbarung von Teilzahlungen mit einer Rate mindestens 10 Tage in Rückstand, stellt er seine Zahlungen ein oder wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.

6.9 Wir sind berechtigt, die Bonität von Kunden mit allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen, nähere Angaben entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Werden uns bei Lieferungen gegen Rechnung zwischen Vertragsschluss und Lieferung Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt, die Lieferung von einer Vorkasse oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

6.10. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz zu verlangen.

Zahlungen werden nach unserer Wahl zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung – insbesondere Mahnkosten – entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

 

7. Haftung

7.1. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach den nachfolgenden Regelungen. Gesetzliche oder anderweitig mit dem Kunden zu unseren Gunsten vereinbarte Haftungsbeschränkungen, die über diese Regelungen hinausgehen, bleiben unberührt. Für unsere Ansprüche gegenüber dem Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

7.2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir unbeschränkt.

7.3. Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haften wir nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit wie nachfolgend dargelegt.

7.4. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt.

7.5. Bei Verlust von Daten haften wir nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und gefahrentsprechend regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die regelmäßige Datensicherung Bestandteil der von uns zu erbringenden Leistungen ist.

7.6. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. § 536 a Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung. Es sei denn, der Mangel würde arglistig verschwiegen.

7.7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.8. Werden Werkzeuge, Konstruktionspläne oder ähnliches durch den Kunden gestellt oder fügt dieser Produkte von uns in eigene Produkte ein, so bestimmt sich der Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz danach, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Hierzu werden wir mit dem Kunden ggf. eine gesonderte Qualitätssicherungsvereinbarung schließen.

 

8. Gewährleistung

Wir gewährleisten die Fehlerfreiheit des Vertragsgegenstandes gemäß den nachfolgenden Bedingungen und sofern darin nicht geregelt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen:

8.1. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht wegen Fehlern, die nach Gefahrübergang, auf einem zweckentfremdeten Einsatz, der unsachgemäßen Behandlung oder Änderung der Ware oder einer Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung durch den Kunden oder Dritte beruhen.

8.2. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf unsere Kosten zurück zu gewähren. Sollte die Nacherfüllung zweimal fehlschlagen, so ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

8.3. Die Gewährleistungsrechte verjähren ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, § 445b, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie der Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz.

8.4. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB (Istkaufmann, im Handelsregister eingetragener Form- oder Kannkaufmann) sind in jedem Fall die für Handelsgeschäfte einschlägigen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten zu beachten. Mängelrügen sind schriftlich oder in Textform bei uns einzureichen.

8.5. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur hinsichtlich der gesetzlichen Mängelansprüche. Darüberhinausgehende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und seinem Abnehmer lösen keinen Rückgriffsanspruch aus. Ziffer 8.1. gilt entsprechend.

8.6. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist dieser verpflichtet, uns im Rahmen der vermeintlichen Mängelbeseitigung tatsächlich entstandene, nachgewiesene Aufwendungen zu ersetzen.

8.7. Hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns gelten die Haftungsregeln aus Ziffer 7.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufenden Rechnungen buchen (Kontokorrentvorbehalt) und solange durch den Vorbehalt des Eigentums an der Sache nicht eine - nicht nur vorübergehende - Übersicherung eintreten würde.

9.2. Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist dieser verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln. Notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Wird der gelieferte Gegenstand vor Eigentumsübergang gepfändet oder ist er sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich davon zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

9.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Kunde tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verzichten jedoch darauf, die Forderung einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, sich nicht im Zahlungsverzug befindet und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Tritt ein solcher Fall ein, hat der Kunde gegenüber uns alle zum Einzug der Forderung notwendigen Angaben zu machen, notwendige Unterlagen auszuhändigen und dem Dritten von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

9.4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Sache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Sache setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Sollte die Sache mit fremden Gegenständen verarbeitet werden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der ursprünglichen Sache zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in einer Weise, die dazu führt, dass die ursprüngliche von uns gelieferte Sache nicht als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum und verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns. Der Kunde tritt auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die Übertragung und Abtretung dieser Rechte nehmen wir schon jetzt an.

9.5. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

10. Datenschutz

10.1. Wir verarbeiten Daten unserer Kunden auf Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

10.2. Wir verarbeiten und speichern die vom Kunden im Rahmen des Vertragsschlusses / Vertragsabwicklung zur Verfügung gestellten oder von uns anderweitig erhobenen personenbezogenen Daten soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Schuldverhältnisses mit dem Kunden erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

10.3. Wir behalten uns vor, für den Fall, dass wir in Vorleistung gehen, Daten zum Zweck von Bonitätsprüfungen an sorgfältig ausgesuchte Auskunfteien zu übermitteln (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

10.4. Der Kunde kann der Verwendung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen und/oder Auskunft über die Datenverarbeitung verlangen. Hierfür stehen wir unter unseren oben angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

10.5. Auf Daten, die mittels Verwendung unserer Software und/oder Hardware durch den Kunden erhoben werden, haben wir ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden (z.B. durch einen im Rahmen von Wartungsarbeiten gewährten Zugang) keinen Zugriff.

10.6. Ergänzend gelten die auf unserer Webseite vorgehaltenen (https://www.MECON.de/de/datenschutz/) oder im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung / Vertragsdurchführung übermittelten Datenschutzerklärungen.

 

11.Geheimhaltung

11.1 Informationen, die der Kunde von uns erhält, sind – soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind oder dem Kunden auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind – gegenüber Dritten geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für die von uns unterbreiteten Vertragskonditionen.

 

12. Sonstiges

12.1 Soweit in unseren Angeboten / Auftragsbestätigungen auf die Incoterms® Bezug genommen wird, so sind diese in der Fassung 2020 gemeint. Die Abkürzung „EXW“ meint dabei eine Zurverfügungstellung unserer Leistungen ab Werk; „FCA“ am Standort des vereinbarten Frachtführers. In beiden Fällen sind insbesondere keine Leistungen / Kosten für das Entladen des Lkw im Exporthafen, die Ladegebühren im Exporthafen, der Transport zum Importhafen, Entladegebühren im Importhafen, Verladen auf Lkw im Importhafen, Transport zum Zielort, Entladegebühren am Zielort, Einführ-Verzollung und Einführ-Versteuerung sowie Transport-Versicherungen enthalten. Diese sowie das Transportrisiko ab Übergabeort trägt allein der Besteller. Incoterms® ist eine geschützte, registrierte Marke der ICC. Nähere Informationen hierzu sowie die Möglichkeit zum Bezug der Bedingungen finden Sie unter: https://www.iccgermany.de/standards-regelwerke/incoterms/.

12.2. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG) und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3. Für alle aus der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten wird unser Geschäftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

12.4. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgt. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

12.5. Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht nicht, es sei denn, die Forderung beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder sie ist rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder entscheidungsreif.

12.6. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder entscheidungsreif ist.

12.7. Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen bedürfen der Text- oder Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Text-/Schriftformklausel.

12.8. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.